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Fragen und Antworten

Schulalltag

Sollten Sie hier keine Lösung für Ihr Problem bzw. Antworten auf Ihre Fragen finden, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Was muss ich machen, wenn mein Kind erkrankt?

Bitte melden Sie Ihr Kind am Tag der Erkrankung bzw. des Fehlens in der Schule bis zur ersten Unterrichtsstunde (7:30 Uhr) ab. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten reichen Sie bitte spätestens am dritten Tag der Erkrankung nach. Ab dem sechsten Tag ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass alle Fehltage pünktlich schriftlich entschuldigt sein müssen, da diese sonst als unentschuldigt gelten.

Ist die Beurlaubung meines Kindes möglich?

Die Beurlaubung einer/eines Schülerin/Schülers ist laut ASchO Abschnitt III § 10 nur aus wichtigen Gründen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Je nach der Dauer der Beurlaubung entscheidet die Klassenleitung, die Schulleitung oder die Schulaufsichtsbehörde. Besprechen Sie Ihr Anliegen bitte als erstes mit der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer Ihres Kindes.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz

Kontakt

Sekretariat: Frau Liebing Ernst-Wabra-Straße 34 09123 Chemnitz 1. OG Tel.: 0371/38 16 60 Fax: 0371/38 16 626 E-mail: fs-busch@schulen- chemnitz.de

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