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Hausordnung

Präambel

An unserer Schule soll ein harmonisches und ruhiges Arbeitsklima herrschen. Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung vor der Leistung anderer sollten selbstverständlich sein. In diesem Sinne regelt die Hausordnung das Verhalten aller Personen auf dem Schulgelände und im Schulhaus. Alle wünschen sich eine Schule, die durch ihr Erscheinungsbild und den rücksichtsvollen und gewaltfreien Umgang ein Umfeld für erfolgreiches und gutes Lernen bietet. Die rechtliche Grundlage für den Schulbesuch bilden das Sächsische Schulgesetz (Sächs.SchulG) vom 26.04.2018 und die Schulbesuchsordnung (SBO) vom 04.02.2004.

Das Hausrecht üben die Schulleiterin und die stellvertretende Schulleiterin aus.

Verstöße gegen die Hausordnung können gemäß dem Sächs.SchulG geahndet werden.

Aufenthalt in der Schule

1. Alles, was den Schulbetrieb und den Schulfrieden stört, ist zu unterlassen. 2. Unsere Schule ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Früher eintreffende Schülerinnen und Schüler (nachfolgend SuS) halten sich vor dem 2. Schulgebäude auf. Hortkinder werden generell durch den Hort betreut. SuS mit späterem Schulbeginn betreten die Schule 5 2. Minuten vor der nächsten Unterrichtseinheit. 3. Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt ausschließlich durch den Haupteingang. 4. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude/-gelände unverzüglich zu verlassen. Hortkinder werden generell durch den Hort 2. 2. betreut. 5. Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Schulzeit ist verboten. 6. Fachräume dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrerinnen und Lehrer (nachfolgend LuL) betreten werden. Es gelten die Fachraumordnungen. 7. Zur Aufbewahrung der Oberbekleidung sind die Garderoben zu nutzen. 8. Auf dem gesamten Schulgelände gilt für Schulfremde Parkverbot. 9. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung.

Unterricht

1. Mit dem Vorklingeln befindet sich jede/jeder Schülerin/Schüler an ihrem/seinem arbeitsbereiten Platz. 2. Fehlende Hausaufgaben und Arbeitsmittel werden vor Unterrichtsbeginn dem Lehrer eigenständig mitgeteilt. 3. Mit Unterrichtsbeginn erheben sich die SuS vom Platz. Die LuL beenden die Unterrichtsstunde. 4. Der Zimmerwechsel erfolgt innerhalb der großen Pausen mit dem Vorklingeln. 5. Jede Klasse bestimmt einen Dienst, der für die Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer sorgt.

Ordnung und Sicherheit

1. Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie die Betätigung des Sonnenschutzes erfolgt nur nach Aufforderung der LuL. 2. Die sanitären Anlagen sind von den Benutzerinnen und Benutzer in einem hygienisch sauberen Zustand zu halten und nur 2. zweckentsprechend zu benutzen. Die Toilettentüren sind geschlossen zu halten. 3. Für Abfälle und Wertstoffe sind die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen. 4. Als Pausenhof werden ausschließlich die festgelegten Bereiche genutzt. 5. Die Aufsicht wird durch die Pädagoginnen und Pädagogenen und andere mit der Aufsicht betrauter Personen ausgeübt. Ihren 2. Anweisungen ist Folge zu leisten. 6. Die Nutzung elektronischer Geräte ist im gesamten Schulgelände nur mit Erlaubnis der LuL gestattet. 7. Die Nutzung von Handys/Smartphone ist im Schulgelände generell verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen. 8. Ton- und Bildaufnahmen durch SuS sind in der Schule verboten. 9. Das Mitbringen von Waffen, Waffenimitationen, Messern, Glasflaschen, Feuerzeugen usw. ist verboten. 10. Auf dem gesamten Schulgelände sind der Besitz, der Konsum und das Handeln mit jeglicher Art von Suchtmitteln verboten. 11. Radikales Gesinnungsgut in jeglicher Form der Darstellung ist verboten.

Haftung

1. Die Räume, Einrichtungen und Lehr- und Lernmittel werden schonend und sorgsam behandelt. Bei mutwilliger und fahrlässiger 2. Beschädigung oder Verunreinigung wird Schadensersatz gefordert. 2. Sämtliche private Sachen und Wertgegenstände sind durch die Schule nicht versichert. Es besteht kein Haftpflichtdeckungssatz. 3. Bei unberechtigtem Verlassen des Schulgeländes ist die Aufsichtspflicht der Schule erloschen. Schadensansprüche können nicht 2. geltend gemacht werden.

Unfälle, Gefahren, Katastrophen

1. Der in den Schulgebäuden aushängende Alarmplan ist zur Kenntnis zu nehmen und im Gefahrenfall zu befolgen. 2. Die Brandschutztüren in den Fluren sind immer offen zu halten. Es gilt die Brandschutzordnung. Die gekennzeichneten Fluchtwege 2. sind freizuhalten.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz