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  Melodie: Annegret Schmidt
  Text: Annegret Schmidt und Marion May
 
 
   
 
  
  
 
  
Transparenzhinweis
  Seit
  1.
  Januar
  2023
  ist
  das
  Sächsische 
  Transparenzgesetz
  vom
  19.
  August
  2022 
  (Sächs-GVBl.
  S.
  486)
  in
  Kraft.
  Es
  gewährt 
  jeder
  Person
  ein
  Recht
  auf
  Zugang
  zu
  den 
  bei
  einer
  transparenzpflichtigen
  Stelle
  im 
  Freistaat
  Sachsen
  verfügbaren
  Infor-
  mationen,
  soweit
  keine
  Ausnahme
  gilt 
  (Transparenzanspruch).
  Schulen
  sind 
  transparenzpflichtige
  Stellen
  nur,
  soweit 
  Informationen
  über
  den
  Namen
  von 
  Drittmittelgebern,
  die
  Höhe
  der
  Drittmittel 
  und
  die
  Laufzeit
  der
  mit
  Drittmitteln 
  finanzierten
  abgeschlossenen
  Forschungs-
  vorhaben betroffen sind.
 
 
   
 
  
 
   
 
 
   
 
  
 
  © Chemnitz 2025
 
 
  
 
  
Herzlich Willkommen
  Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache       
  „Ernst Busch“ Chemnitz
  Wir sprechen miteinander.
  An
  unserer
  Schule
  unterrichten
  wir
  Kinder
  und
  Jugendliche
  mit
  sonder-
  pädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache.
    16 Klassen
    Klassenstufen 1 - 6
  Weiterhin
  betreuen
  wir
  die
  inklusiv
  unterrichteten
  Schülerinnen
  und 
  Schüler
  im
  Förderschwerpunkt
  Sprache
  in
  Grundschulen
  der
  Stadt 
  Chemnitz
  sowie
  Oberschulen
  und
  Gymnasien
  in
  den
  Bereichen
  der 
  Landesämter
  für
  Schule
  und
  Bildung
  in
  den
  Standorten
  Chemnitz
  und 
  Zwickau.
 
 
  Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
  „Ernst Busch“ Chemnitz
 
 
 
  Wir sprechen miteinander.
 
  
  
  
 
  Vorgehen bei Krankheit des Kindes
  1. Meldung vor der 1. Unterrichtsstunde
  1. Krankheit / Fehlen mit Angabe der voraussichtlichen
  1. Dauer und des Grundes im Sekretariat
    telefonisch: 0371 381660 (auch Anrufbeantworter)
    per E-Mail: fs-busch@schulen-chemnitz.de
  2. schriftliche Entschuldigung
  2. spätestens am dritten Fehltag einreichen
    ärztliche Bescheinigung
    formlose Entschuldigung durch die 
    Eltern bis zu 5 Tage
    ab dem 6. Fehltag ärztliche Bescheinigung
    erforderlich
  Tipp:
  
  Für
  Sie
  und
  uns
  ist
  es
  am
  einfachsten,
  wenn
  Sie
  am 
  ersten
  Fehltag
  vor
  der
  ersten
  Unterrichtsstunde
  eine
  E-Mail 
  schreiben.
  Dies
  gilt
  auch
  gleich
  als
  schriftliche
  Entschuldi-
  gung.
  Wir
  akzeptieren
  auch
  gescannte
  bzw.
  abfotografierte 
  ärztliche Bescheinigungen.
  
  
  
 
  
  
 
  Sei 
  neugierig
   und 
  mutig
  ,
  träume 
  und 
  entdecke
  ,
  lerne 
  und 
  erforsche
  ,
  tanze 
  und 
  lache
  .
  Glaub an dich,
  trau dich zu fragen,
  lass dir helfen und hilf anderen,
  hab keine Angst vor Fehlern,
  lerne aus ihnen.
 
 