Transparenzhinweis
Seit
1.
Januar
2023
ist
das
Sächsische
Transparenzgesetz
vom
19.
August
2022
(Sächs-GVBl.
S.
486)
in
Kraft.
Es
gewährt
jeder
Person
ein
Recht
auf
Zugang
zu
den
bei
einer
transparenzpflichtigen
Stelle
im
Freistaat
Sachsen
verfügbaren
Infor-
mationen,
soweit
keine
Ausnahme
gilt
(Transparenzanspruch).
Schulen
sind
transparenzpflichtige
Stellen
nur,
soweit
Informationen
über
den
Namen
von
Drittmittelgebern,
die
Höhe
der
Drittmittel
und
die
Laufzeit
der
mit
Drittmitteln
finanzierten
abgeschlossenen
Forschungs-
vorhaben betroffen sind.
© Chemnitz 2024
Herzlich Willkommen
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
„Ernst Busch“ Chemnitz
Anmeldeverfahren Klasse 5
Die
Anmeldung
für
Schülerinnen
und
Schüler
der
neuen
Klasse
5
an
unserer
Schule
für
das
Schuljahr
2025/26
erfolgt
im
Zeitraum
vom
17.02.
-
07.03.2025
.
Die
Abgabe
der
Unterlagen
kann
an
folgenden
Tagen
persönlich
in der
2. Etage (Personalraum)
erfolgen:
Montag, den
17.02.2025
7:30 -
17:00
Uhr
Dienstag, den
18.02.2025
7:30 -
15:00
Uhr
Donnerstag, den
20.02.2025
7:30 -
18:00
Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
ausgefüllter Aufnahmeantrag in die Klassenstufe 5, unterzeichnet
von beiden Sorgeberechtigten als Original
ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht als Kopie
Geburtsurkunde (Kopie) oder einen entsprechenden
Identitätsnachweis
das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4
Entwicklungsbereicht (Kopie)
Förderplan (Kopie)
Anmeldebestätigung zur Rückgabe an den Klassenlehrer
Halbjahresinformation Klasse 4 (Kopie)
ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest,
Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des
Sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches
Gutachten (Kopie)
Vom 03.03. - 07.03.2025 in der Zeit von 08:00 - 14:30 Uhr ist eine
Abgabe der Unterlagen im Sekretariat möglich. Außerhalb der o.g.
Zeiten bitten wir Sie die Unterlagen in unseren Briefkasten einzuwerfen.
Wir sprechen miteinander.
An
unserer
Schule
unterrichten
wir
Kinder
und
Jugendliche
mit
sonder-
pädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache.
18 Klassen
Klassenstufen 1 - 6 und 9, 10
Weiterhin
betreuen
wir
die
inklusiv
unterrichteten
Schülerinnen
und
Schüler
im
Förderschwerpunkt
Sprache
in
Grundschulen
der
Stadt
Chemnitz
sowie
Oberschulen
und
Gymnasien
in
den
Bereichen
der
Landesämter
für
Schule
und
Bildung
in
den
Standorten
Chemnitz
und
Zwickau.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
„Ernst Busch“ Chemnitz
Wir sprechen miteinander.
Vorgehen bei Krankheit des Kindes
1. Meldung vor der 1. Unterrichtsstunde
1. Krankheit / Fehlen mit Angabe der voraussichtlichen
1. Dauer und des Grundes im Sekretariat
telefonisch: 0371 381660 (auch Anrufbeantworter)
per E-Mail: fs-busch@schulen-chemnitz.de
2. schriftliche Entschuldigung
2. spätestens am dritten Fehltag einreichen
ärztliche Bescheinigung
formlose Entschuldigung durch die
Eltern bis zu 5 Tage
ab dem 6. Fehltag ärztliche Bescheinigung
erforderlich
Tipp:
Für
Sie
und
uns
ist
es
am
einfachsten,
wenn
Sie
am
ersten
Fehltag
vor
der
ersten
Unterrichtsstunde
eine
E-Mail
schreiben.
Dies
gilt
auch
gleich
als
schriftliche
Entschuldi-
gung.
Wir
akzeptieren
auch
gescannte
bzw.
abfotografierte
ärztliche Bescheinigungen.
Wir wünschen…
…allen
Schülerinnen
und
Schülern
sowie
deren
Familien
erholsame
und
schöne
Winterferien.
„Ernst Busch“ - Schulsong
Melodie: Annegret Schmidt
Text: Annegret Schmidt und Marion May